Leistung

E-CHECK – Anlagen- & Geräteprüfung

Nach der Vorschrift der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherer (DGUV-V3) besteht die Verpflichtung, elektrische Anlagen in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Grundlage ist das Energiewirtschaftsgesetz mit den gültigen VDE-Vorschriften: In der VDE 0105 Teil 100 heißt es, dass elektrische Anlagen in geeigneten Zeitabständen geprüft werden müssen.

Nicht nur Unternehmer, sondern auch Eigentümer elektrischer Anlagen müssen dieser Prüfpflicht nachkommen – ortsfeste Anlagen spätestens alle 4 Jahre, ortsveränderliche bzw. ortsfeste Geräte nach einer Gefährdungsbeurteilung. Die notwendigen Prüfungen zum Erhalt der Betriebssicherheit und für den Personenschutz übernehmen wir mit geschultem Personal.

In Kooperation mit unseren Partnerunternehmen bieten wir auch die Prüfung und Wartung von Einbruchmelde-, Brandmelde-, Rauchwarn- und Batterieanlagen an.

Jetzt unverbindlich anfragen

Wir beraten Sie persönlich und melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages.